Wie läuft das Mietverhältnis ab?
Vor dem Einzug:
- Sie bewerben sich auf ein angebotenes WG-Zimmer oder eine Wohnung
- Sie übermitteln uns Ihre Mieterselbstauskunft mit Ihren Daten
- Falls gewünscht, findet eine Besichtigung statt
- Sie unterschreiben den Mietvertrag
- Sie überweisen die Kaution oder – falls Ratenzahlung vereinbart – die erste Rate der Kaution
Beim Einzug:
- Das WG-Zimmer oder die Wohnung wird übergeben
- Sie erhalten alle notwendigen Schlüssel
- Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt
- Sie erhalten eine Wohnungsgeberbestätigung für das Bürgeramt
- Sie erhalten Infoblätter rund um Ihr Mietverhältnis
- Ihr Name wird an den Briefkasten und die Klingel angebracht
- Sie überweisen Ihre erste Miete
Nach dem Einzug:
- Sie gehen bis zu Ihrem Auszug pfleglich und vertragsgemäß mit der Wohnung um
- Sie zahlen Ihre Miete fortlaufend vollständig und fristgerecht bis zum 3. Werktag des Monats
- Sie halten sich an die Hausordnung und sonstige Regeln rund um Ihr Mietverhältnis
- Insbesondere nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und trennen den Müll fachgerecht
Vor dem Auszug:
- Sie beachten die dreimonatige Kündigungsfrist
- Ihre Kündigung muss postalisch (als PDF per E-Mail ist auch in Ordnung) und mit Ihrer persönlicher Unterschrift mindestens drei Monate vor Ihrem geplanten Auszug bei uns eingehen
- Kurzfristige Auszüge sind nach Absprache bei verbindlicher Vermittlung eines geeigneten Nachmieters sowie der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € möglich
Beim Auszug:
- Sie übergeben die Wohnung sauber, aufgeräumt und unbeschädigt
- Sie geben alle erhaltenen Schlüssel zurück
- Es wird erneut ein Übergabeprotokoll angefertigt
- Sie entfernen alle Ihre Gegenstände aus der Wohnung
- Ihr Name wird von Briefkasten und Klingel entfernt
Nach dem Auszug:
- Sie erhalten Ihre Kaution innerhalb einiger Monate nach Ihrem Auszug zurück
- Sollten nachträglich Ihnen zuzuordnende Schäden oder hohe Neben- bzw. Betriebskostennachzahlungen festgestellt werden, wird Ihre Kaution – nach Rücksprache mit Ihnen – der Schadens- bzw. Nachzahlungssumme entsprechend teilweise oder ganz einbehalten
- Ihre personenbezogenen Daten werden vorübergehend archiviert, entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht
Vor dem Mietverhältnis
Nein, alle unsere Mieten und Services sind leistungsgerecht kalkuliert und können nicht verhandelt werden.
In unseren Wohngemeinschaften organisieren wir die gesamte Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad). Auch die einzelnen Räume sind in der Regel bereits mit Möbeln (Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Lampe) ausgestattet. Dafür wird in die Gesamtmiete eine Möbelmiete von 20,00 € integriert.
Unsere Wohnungen werden in der Regel leer übergeben. Es kann aber auch Ausnahmen geben, dies besprechen wir am besten je nach Fall persönlich.
In unseren Wohngemeinschaften wird das Internet in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen auf und besprechen Sie die Vertragssituation und Kostenaufteilung. In manchen Wohnungen wird das Internet auch durch uns bereitgestellt. In diesen Fällen wird eine Internetgebühr von 10,00 € in die Gesamtmiete aufgenommen.
Unsere Wohnungen verfügen selbstverständlich über einen Internetanschluss. Für die Versorgung durch einen Internetprovider ist der Mieter hingegen selbst verantwortlich.
Die Zahlung der für jede Wohnung gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühr wird in unseren Wohngemeinschaften in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. In manchen Wohnungen ist der Rundfunkbeitrag bereits in der der Gesamtmiete enthalten. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit uns ab.
Falls Sie eine Wohnung bei uns anmieten wollen, sind Sie in jedem Fall selbst für die Zahlung der Rundfunkgebühr verantwortlich.
- Bitte sehen Sie sich unsere aktuellen Angebote an
- Suchen Sie sich das passende Angebote heraus
- Nutzen Sie eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Bewerbung
- Bitte warten Sie 1-2 Werktage auf unsere Antwort
Natürlich können Sie sich unsere Wohnungen in Ruhe ansehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im persönlichen Kontakt mit Ihnen vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin.
Ja, wie üblich müssen Sie zur Anmietung eines Zimmers oder einer Wohnung eine Kautionszahlung leisten.
Bei Zimmern beträgt diese 600 bis 900 Euro und ist zahlbar in zwei monatlichen Raten je 300 bis 450 Euro.
Bei Wohnungen beträgt die Kautionssumme in der Regel die dreifache Nettokaltmiete.
Das kann vorkommen. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem Kontakt zu uns aufnehmen und eine Anfrage stellen. In der Regel sind von Zeit zu Zeit immer wieder freie Zimmer und Wohnungen verfügbar.
Während des Mietverhältnisses
Wenn Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind, müssen Sie das Problem eigenständig beheben bzw. finanziell für den Schaden aufkommen.
Bei sonstigen Schäden bezüglich der Mietsache, treten Sie mit uns in Kontakt und nennen Sie uns alle Details. Auch hier können Sie als Mieter unter bestimmten Bedingungen an der Reparatur finanziell beteiligt werden. Es gilt vertraglich die Kleinreparaturregelung.
Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats zu überweisen. Das Gleiche gilt für eventuell noch offene Kautionsraten. Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, entstehen in Folge von Mahnungen zusätzliche Mahngebühren.
Werfen Sie bitte einen Blick auf diese Seite. Dort finden Sie PDF-Dateien mit allen wichtigen Informationen rund um Ihr Mietverhältnis.
Es gilt vertraglich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kündigung in Schriftform und mit eigenhändiger Unterschrift postalisch oder als PDF per E-Mail an uns zu übermitteln. Der Brief muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist dazugezählt wird. Sollte Ihr Kündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist es rechtlich unwirksam.
Ja, Sie können dieses Formular nutzen. Dies ist eine Muster-Kündigung zur freiwilligen Nutzung durch unsere Mieter. Dieses Dokument wird, sofern korrekt ausgefüllt, von uns als wirksame Kündigung akzeptiert. Unsere Mieter sind zur Nutzung dieser Muster-Kündigung nicht verpflichtet. Eine rechtliche Haftung wird ausgeschlossen.
Normalerweise nicht. Nach vorheriger Absprache können wir uns auf einen früheren Auszugstermin einigen, sofern Sie einen geeigneten Nachmieter stellen und eine einmalige Aufwandsentschädigung von 100,00 € bezahlen. Eine Aufwandsentschädigung wird deshalb fällig, weil wir nicht unseren regulären Abläufen und Planungen folgen können, sondern kurzfristig einen Mieterwechsel vorbereiten und durchführen müssen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Nachmieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und wir nicht verpflichtet sind, Ihnen diese Option anzubieten bzw. Ihren vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.
Natürlich können Sie auch Ihre Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist zahlen, doch bereits vorher die Wohnung an uns übergeben.
Wichtig: Die schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Frist ist in jedem Fall notwendig!
Sie möchten einer Person eine Vollmacht ausstellen, um stellvertretend für Sie einen Übergabetermin wahrzunehmen? Dann füllen Sie bitte dieses Dokument aus und lassen es uns zukommen.
Rechtlich ist es nicht möglich, eine Kündigung einfach wieder zurückzuziehen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie diesen Wunsch haben.
Wir haben Ihnen nach vorheriger Absprache ausdrücklich erlaubt, Ihre Kündigung zurückzuziehen? Dann füllen Sie bitte dieses Dokument aus und lassen es uns zukommen.
Hinweis: Wir sind weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, einen Widerruf Ihrer Kündigung zu akzeptieren!
Sie möchten mit einer Person das Zimmer wechseln, die ebenfalls unser Mieter ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, die Zimmer (auch innerhalb einer Wohngemeinschaft) ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters untereinander zu wechseln.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand sein Zimmer untervermieten möchte. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass eine Untervermietung immer zeitweise sein muss und dass Sie als Vertragspartner durchgehend verantwortlich sind für die Mietzahlung und den Zustand ihres Zimmers beziehungsweise der Gemeinschaftsräume. Sie benötigen außerdem eine ausdrückliche Erlaubnis von uns als Vermieter. Nicht jeder vorgeschlagene Untermieter erfüllt die nötigen Voraussetzungen. Bitte nehmen Sie vor einer Schlüsselübergabe an Dritte Kontakt mit uns auf!
Nach dem Mietverhältnis
Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihre vollständige Kaution ein paar Monate nach Ihrem Auszug zurück. Der Grund für die zeitliche Verzögerung ist, dass wir erst auf einige Abrechnungen warten müssen, bis die Verbräuche für z.B. Strom, Wasser und Gas eindeutig sind.
Sollten Schäden oder hohe Neben- bzw. Betriebskostennachzahlungen festgestellt werden, wird Ihre Kaution – nach Rücksprache mit Ihnen – der Schadens- bzw. Nachzahlungssumme entsprechend teilweise oder ganz einbehalten.
Der genaue Zeitpunkt der Kautionsrückzahlung hängt also von Ihrem Einzelfall ab.
Wenn Sie noch Post an Ihre ehemalige Adresse erwarten, sollten Sie am besten einen Nachsendeauftrag beantragen. Am Tag Ihres Auszug oder zeitnah danach werden wir Ihre Namensschilder von Briefkasten und Klingel entfernen.
Abrechnungen
Als Mieter erhalten Sie regelmäßig – in der Regel jährlich – eine Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten. Diese enthalten Kostenpositionen wie zum Beispiel Strom, Gas, Wasser, Steuern und Versicherungsgebühren. Dafür zahlen Sie jeden Monat einen Abschlag, der in Ihrer Miete enthalten ist. Sollten Ihre Verbräuche höher sein als Sie über das Jahr hinweg gezahlt haben, dann müssen Sie die Differenz nachzahlen. Sind Ihre Verbräuche niedriger, dann erhalten Sie eine Erstattung.
Während sich Ihre Grundmiete und Möbelmiete nicht verändern, sind in Ihrer Gesamtmiete auch variable Kosten enthalten. Diese können Sie und alle anderen Bewohner Ihrer Wohnung sowie des gesamten Hauses durch ihr Verhalten aktiv beeinflussen. Zu den variablen Kosten zählen die Nebenkosten. Hierunter fallen üblicherweise die Kosten für Strom und Gas. Diese beziehen wir in preisgünstigen Tarifen von den Stadtwerken Hamm. Strom verwenden Sie für das Licht und elektronische Geräte. In manchen Wohnungen wird damit auch das Wasser für z.B. die Dusche erhitzt.
Während sich Ihre Grundmiete und Möbelmiete nicht verändern, sind in Ihrer Gesamtmiete auch variable Kosten enthalten. Diese können Sie und alle anderen Bewohner Ihrer Wohnung sowie des gesamten Hauses durch ihr Verhalten aktiv beeinflussen. Zu den variablen Kosten zählen die Betriebskosten.
Diese setzen sich aus laufenden und verbrauchsabhängigen Positionen zusammen.
Verbrauchspositionen sind hier der Wasser und Abwasserverbrauch (z.B. für das Abwasser der Toilette) und der Allgemeinstrom (z.B. Licht im Flur und Keller).
Auch sind laufende Kosten für das Haus in den Betriebskosten enthalten. Das sind z.B. Gebühren an die Stadt für den Grundboden, Gebühren für den Weg und der Straße vor dem Haus, Gebühren für die Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hauswart und die Versicherungen für das Gebäude.
Ja, Sie können die Höhe Ihrer Nebenkosten und Betriebskosten aktiv durch Ihr Verhalten mit beeinflussen. Wenn Sie sich energiesparend verhalten, werden Sie auch keine Nachzahlung fürchten müssen und Ihre Miete erhöht sich nicht. Als Mieter in einer Wohngemeinschaft sind Sie immer auch auf Ihre Mitbewohner angewiesen und sollten Ihr Verhalten zur Senkung der Kosten gemeinsam abstimmen.
Zum Beispiel können Sie darauf achten, dass keiner jeden Tag übermäßig lange heiß duscht, weil dies den Warmwasserverbrauch erheblich vergrößert. Auch übermäßiges Heizen ist einer der Hauptverursacher von hohen Nachzahlungen und steigenden Nebenkosten. Passen Sie außerdem auf, dass niemand im Winter die Fenster für länger als 5 Minuten öffnet, weil ansonsten die Heizung gegen die hereinströmende kalte Luft anheizen muss.
Es müssen verschiedene Verbräuche und Kosten durch mehrere Stellen berechnet werden. Diese bekommen wir übermittelt, führen diese zusammen und berechnen auf dieser Grundlage, ob Sie eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten. Dieser Prozess ist sehr aufwendig und findet in der Regel jährlich statt. Sollten Sie zeitlich ungünstig ausziehen, so kann es der Fall sein, dass Sie bis zu 12 Monate auf Ihre Kautionsrückzahlung warten müssen.