Häufig gestellte Fragen

Anmietung

Ganz einfach: Sie suchen sich eines unserer angebotenen WG-Zimmer aus und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung oder entscheiden sich für die Möglichkeit, das Zimmer direkt anzumieten.

Wir vermieten unsere Zimmer an Studenten, Auszubildende & Young Professionals (junge Berufseinsteiger nach Studium oder Ausbildung). Bei dem Bewerbungsprozess fragen wir verschiedene Daten und Dokumente zu Ihrer Person ab, um Ihre Eignung zu überprüfen. Ein geeigneter Einkommensnachweis ist in jedem Fall notwendig.

Nein, eine SCHUFA-Auskunft verlangen wir nicht zwangsläufig. Ein geeigneter Einkommensnachweis reicht aus. Wenn eine SCHUFA-Auskunft vorliegt, können Sie uns diese trotzdem gerne einreichen, um die Chancen auf Ihr Wunschzimmer zu maximieren.

Am schnellsten geht es, wenn Sie sich im Vorfeld schon für ein bestimmtes Zimmer entscheiden und mit der direkten Anmietung fortfahren statt erst eine Besichtigung zu vereinbaren. Wenn Sie nun Ihre Daten und Dokumente vollständig und fehlerfrei einreichen, können wir den Mietvertrag nach erfolgreicher Prüfung innerhalb weniger Tage erstellen und Ihnen per E-Mail zukommen lassen.

Ansonsten stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten natürlich jederzeit zur Verfügung, beraten Sie gerne über die Gegebenheiten der verschiedenen Zimmer und begleiten Sie während des Anmietungsprozesses. Fragen Sie uns einfach!

Nein, das ist nicht möglich. Zu keinem Zeitpunkt können wir Ihnen ein bestimmtes WG-Zimmer garantieren. Selbst wenn Sie in ein paar Tagen einen Besichtigungstermin vereinbart haben, könnte in der Zwischenzeit jemand das Zimmer direkt anmieten.

Ein kleine Ausnahme gibt es: Nachdem wir Ihnen den Mietvertrag und alle weiteren Anweisungen per E-Mail gesendet haben, reservieren wir das Zimmer für Sie in der Regel für einen Zeitraum von 3 Tagen. So haben Sie ausreichend Zeit, um die nächsten Schritte zu erledigen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist müssen wir davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse mehr besteht und wir vergeben das Zimmer anderweitig.

Nein, das ist nicht möglich. Zu keinem Zeitpunkt können wir Ihnen ein bestimmtes WG-Zimmer garantieren. Selbst wenn Sie in ein paar Tagen einen Besichtigungstermin vereinbart haben, könnte in der Zwischenzeit jemand das Zimmer direkt anmieten.

Ein kleine Ausnahme gibt es: Wenn wir Ihnen den Mietvertrag und alle weiteren Anweisungen, reservieren wir das Zimmer in der Regel für 5 Tage. So haben Sie ausriechend Zeit . Nach erfolgloser Ablauf dieser Frist

Nein, das ist nicht möglich. Zu keinem Zeitpunkt können wir Ihnen ein bestimmtes WG-Zimmer garantieren. Selbst wenn Sie in ein paar Tagen einen Besichtigungstermin vereinbart haben, könnte in der Zwischenzeit jemand das Zimmer direkt anmieten.

Ein kleine Ausnahme gibt es: Wenn wir Ihnen den Mietvertrag und alle weiteren Anweisungen, reservieren wir das Zimmer in der Regel für 5 Tage. So haben Sie ausriechend Zeit . Nach erfolgloser Ablauf dieser Frist

Ein persönliches Kennenlernen Ihrer neuen Mitbewohner können wir leider nicht ermöglichen. Unsere Zielgruppe sind junge Studenten, Auszubildende und Young Professionals. Hauptsächlich handelt es sich bei unseren Mietern um männliche internationale Studenten aus aller Welt. Ein freundlicher Umgang, Rücksichtnahme und klare Regeln herrschen in allen unseren Wohngemeinschaften.

Ausstattung

Die Zimmer und Gemeinschaftsräume (Küche, Badezimmer, Flur) sind vollmöbliert und voll funktionsfähig. Zu jeder Wohngemeinschaft gehört eine Waschmaschine. Diese befindet sich je nach Platzangebot im Keller, in der Küche oder im Badezimmer. Je nach Wohnung kann auch ein Balkon/Loggia, ein Keller zum Lagern oder ein Fahrradraum vorhanden sein.

Zur Ausstattung der Zimmer gehört ein Bett mit Matratze, ein Kleiderschrank und ein Schreibtisch mit Stuhl. In Ausnahmefällen sind weitere Einrichtungsgegenstände enthalten.

Decken, Kissen und Bettwäsche werden nicht durch uns bereitgestellt.

Zur Ausstattung der Küche gehört ein Herd, Backofen, Kühlschrank, Spülbecken und Schränke mit Stauraum. Der Stauraum darf von den Bewohnern zu gleichen Teilen genutzt werden. Je nach Wohnung sind außerdem eine Mikrowelle, eine Spülmaschine und weitere Einrichtungsgegenstände enthalten. Die von uns gestellten gemeinsamen Einrichtungsgegenstände dürfen von den Bewohnern zu gleichen Teilen benutzt werden.

Geschirr, Besteck etc. werden nicht durch uns bereitsgestellt.

Zur Ausstattung des Badezimmers gehört eine Toilette, eine Dusche und/oder Badewanne, ein Waschbecken mit Spiegel sowie eine Ablage oder Schränke mit Stauraum. Der Stauraum darf von den Bewohnern zu gleichen Teilen genutzt werden. Die von uns gestellten gemeinsamen Einrichtungsgegenstände dürfen von den Bewohnern zu gleichen Teilen benutzt werden.

Ein Fön oder Handtücher etc. werden nicht durch uns bereitgestellt.

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, die Position der Möbel in Ihrem Zimmer zu verändern oder neue Einrichtungsgegenstände hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Auszug die Wohnung und das Zimmer genau so zurückgeben müssen, wie Sie diese beim Einzug erhalten haben. Ansonsten können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Wir raten in dem Zusammenhang dringend davon ab, bestehende Möbel abzubauen/zu entsorgen oder die Wände zu beschädigen, indem Sie z.B. einen Fernseher oder Bilder an die Wand montieren. Zudem ist es nicht ratsam, Aufkleber an Wände oder Möbel anzubringen, die nicht einfach restlos entfernt werden können.

Bei Änderungen in den Gemeinschaftsräumen benötigen Sie unsere Zustimmung.

Ja, in allen unseren Wohngemeinschaften gibt es Internet. Es ist allerdings nicht in der Miete enthalten, sondern wird von den Bewohnern selbst organisiert. Mit einem monatlichen Kostenbeitrag von ca. 5 bis 15 € (je nach WG-Größe und Internetvertrag) können Sie nach Absprache mit dem entsprechenden Vertragsinhaber den vorhandenen Internetzugang mitnutzen. Oder Sie organisieren sich selbst einen eigenen Internetzugang.

Der gesetzlich vorgeschriebene und für jede Wohnung zu entrichtende Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Medien in Höhe von aktuell 18,36 € monatlich wird nicht vom Vermieter getragen, sondern muss von den Mietern selbst gezahlt werden. Hier sollten Sie sich natürlich die Kosten mit Ihren Mitbewohnern teilen, pro Wohnung muss der Rundfunkbeitrag nur einmal entrichtet werden. Für Sie bedeutet das einen monatlichen Kostenbeitrag von ca. 4 bis 9 € (je nach WG-Größe).

WG-Leben

Nein, Rauchen ist nirgendwo innerhalb der Wohnung gestattet. Durch den Rauch entstehen Schäden, für die der Verursacher finanziell aufkommen muss.

Wenn die Wohnung über einen Balkon/Loggia verfügt, darf hier geraucht werden, solange kein Mitbewohner oder Nachbar beeinträchtigt wird.

Nein, Haustiere wie Hunde, Katzen etc. sind grundsätzlich nicht erlaubt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Kleintiere wie etwa Hamster, Fische, Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche. Eine Beeinträchtigung Ihrer Mitbewohner ist in jedem Fall zu vermeiden.

Wir als Vermieter organisieren die Wohngemeinschaft, ohne uns in irgendeiner Form ins WG-Leben einzumischen. Es obliegt allein den einzelnen Mietern, inwiefern sie mit den anderen Mitbewohnern interagieren möchten.

Wir kümmern uns allein um die Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und Vollvermietung der Wohngemeinschaft und dienen jederzeit als Ansprechpartner.

  1. Bitte sehen Sie sich unsere aktuellen Angebote an
  2. Suchen Sie sich das passende Angebote heraus
  3. Nutzen Sie eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Bewerbung
  4. Bitte warten Sie 1-2 Werktage auf unsere Antwort

Natürlich können Sie sich unsere Wohnungen in Ruhe ansehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im persönlichen Kontakt mit Ihnen vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin.

Ja, wie üblich müssen Sie zur Anmietung eines Zimmers oder einer Wohnung eine Kautionszahlung leisten.

Bei Zimmern beträgt diese 600 bis 900 Euro und ist zahlbar in zwei monatlichen Raten je 300 bis 450 Euro.

Bei Wohnungen beträgt die Kautionssumme in der Regel die dreifache Nettokaltmiete.

Das kann vorkommen. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem Kontakt zu uns aufnehmen und eine Anfrage stellen. In der Regel sind von Zeit zu Zeit immer wieder freie Zimmer und Wohnungen verfügbar.

Miete und Kaution

Nein, alle unsere Mieten und Services sind leistungsgerecht kalkuliert und können nicht verhandelt werden.

In unseren Wohngemeinschaften organisieren wir die gesamte Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad). Auch die einzelnen Räume sind in der Regel bereits mit Möbeln (Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Lampe) ausgestattet. Dafür wird in die Gesamtmiete eine Möbelmiete von 20,00 € integriert.

Unsere Wohnungen werden in der Regel leer übergeben. Es kann aber auch Ausnahmen geben, dies besprechen wir am besten je nach Fall persönlich.

In unseren Wohngemeinschaften wird das Internet in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen auf und besprechen Sie die Vertragssituation und Kostenaufteilung. In manchen Wohnungen wird das Internet auch durch uns bereitgestellt. In diesen Fällen wird eine Internetgebühr von 10,00 € in die Gesamtmiete aufgenommen.

Unsere Wohnungen verfügen selbstverständlich über einen Internetanschluss. Für die Versorgung durch einen Internetprovider ist der Mieter hingegen selbst verantwortlich.

Die Zahlung der für jede Wohnung gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühr wird in unseren Wohngemeinschaften in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. In manchen Wohnungen ist der Rundfunkbeitrag bereits in der der Gesamtmiete enthalten. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit uns ab.

Falls Sie eine Wohnung bei uns anmieten wollen, sind Sie in jedem Fall selbst für die Zahlung der Rundfunkgebühr verantwortlich.

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Natürlich können Sie sich unsere Wohnungen in Ruhe ansehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im persönlichen Kontakt mit Ihnen vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin.

Ja, wie üblich müssen Sie zur Anmietung eines Zimmers oder einer Wohnung eine Kautionszahlung leisten.

Bei Zimmern beträgt diese 600 bis 900 Euro und ist zahlbar in zwei monatlichen Raten je 300 bis 450 Euro.

Bei Wohnungen beträgt die Kautionssumme in der Regel die dreifache Nettokaltmiete.

Das kann vorkommen. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem Kontakt zu uns aufnehmen und eine Anfrage stellen. In der Regel sind von Zeit zu Zeit immer wieder freie Zimmer und Wohnungen verfügbar.

Service

Nein, alle unsere Mieten und Services sind leistungsgerecht kalkuliert und können nicht verhandelt werden.

In unseren Wohngemeinschaften organisieren wir die gesamte Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad). Auch die einzelnen Räume sind in der Regel bereits mit Möbeln (Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Lampe) ausgestattet. Dafür wird in die Gesamtmiete eine Möbelmiete von 20,00 € integriert.

Unsere Wohnungen werden in der Regel leer übergeben. Es kann aber auch Ausnahmen geben, dies besprechen wir am besten je nach Fall persönlich.

In unseren Wohngemeinschaften wird das Internet in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen auf und besprechen Sie die Vertragssituation und Kostenaufteilung. In manchen Wohnungen wird das Internet auch durch uns bereitgestellt. In diesen Fällen wird eine Internetgebühr von 10,00 € in die Gesamtmiete aufgenommen.

Unsere Wohnungen verfügen selbstverständlich über einen Internetanschluss. Für die Versorgung durch einen Internetprovider ist der Mieter hingegen selbst verantwortlich.

In unseren Wohngemeinschaften wird das Internet in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen auf und besprechen Sie die Vertragssituation und Kostenaufteilung. In manchen Wohnungen wird das Internet auch durch uns bereitgestellt. In diesen Fällen wird eine Internetgebühr von 10,00 € in die Gesamtmiete aufgenommen.

Unsere Wohnungen verfügen selbstverständlich über einen Internetanschluss. Für die Versorgung durch einen Internetprovider ist der Mieter hingegen selbst verantwortlich.

Vertrag und Regelungen

Nein, alle unsere Mieten und Services sind leistungsgerecht kalkuliert und können nicht verhandelt werden.

In unseren Wohngemeinschaften organisieren wir die gesamte Einrichtung in den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad). Auch die einzelnen Räume sind in der Regel bereits mit Möbeln (Bett, Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Lampe) ausgestattet. Dafür wird in die Gesamtmiete eine Möbelmiete von 20,00 € integriert.

Unsere Wohnungen werden in der Regel leer übergeben. Es kann aber auch Ausnahmen geben, dies besprechen wir am besten je nach Fall persönlich.

In unseren Wohngemeinschaften wird das Internet in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesen auf und besprechen Sie die Vertragssituation und Kostenaufteilung. In manchen Wohnungen wird das Internet auch durch uns bereitgestellt. In diesen Fällen wird eine Internetgebühr von 10,00 € in die Gesamtmiete aufgenommen.

Unsere Wohnungen verfügen selbstverständlich über einen Internetanschluss. Für die Versorgung durch einen Internetprovider ist der Mieter hingegen selbst verantwortlich.

Die Zahlung der für jede Wohnung gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühr wird in unseren Wohngemeinschaften in der Regel von den Bewohnern selbst organisiert. In manchen Wohnungen ist der Rundfunkbeitrag bereits in der der Gesamtmiete enthalten. Bitte klären Sie dies im Einzelfall mit uns ab.

Falls Sie eine Wohnung bei uns anmieten wollen, sind Sie in jedem Fall selbst für die Zahlung der Rundfunkgebühr verantwortlich.

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Natürlich können Sie sich unsere Wohnungen in Ruhe ansehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im persönlichen Kontakt mit Ihnen vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin.

Ja, wie üblich müssen Sie zur Anmietung eines Zimmers oder einer Wohnung eine Kautionszahlung leisten.

Bei Zimmern beträgt diese 600 bis 900 Euro und ist zahlbar in zwei monatlichen Raten je 300 bis 450 Euro.

Bei Wohnungen beträgt die Kautionssumme in der Regel die dreifache Nettokaltmiete.

Das kann vorkommen. Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem Kontakt zu uns aufnehmen und eine Anfrage stellen. In der Regel sind von Zeit zu Zeit immer wieder freie Zimmer und Wohnungen verfügbar.

Häufige Fragen bestehender Mieter

Wenn Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind, müssen Sie das Problem eigenständig beheben bzw. finanziell für den Schaden aufkommen.

Bei sonstigen Schäden bezüglich der Mietsache, treten Sie mit uns in Kontakt und nennen Sie uns alle Details. Auch hier können Sie als Mieter unter bestimmten Bedingungen an der Reparatur finanziell beteiligt werden. Es gilt vertraglich die Kleinreparaturregelung.

Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats zu überweisen. Das Gleiche gilt für eventuell noch offene Kautionsraten. Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, entstehen in Folge von Mahnungen zusätzliche Mahngebühren.

Werfen Sie bitte einen Blick auf diese Seite. Dort finden Sie PDF-Dateien mit allen wichtigen Informationen rund um Ihr Mietverhältnis.

Es gilt vertraglich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Gesetzlich ist vorgegeben, dass der Mieter seine Kündigung in Schriftform und mit eigenhändiger Unterschrift postalisch oder als PDF per E-Mail an uns zu übermitteln. Der Brief muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist dazugezählt wird. Sollte Ihr Kündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist es rechtlich unwirksam.

Ja, Sie können dieses Formular nutzen. Dies ist eine Muster-Kündigung zur freiwilligen Nutzung durch unsere Mieter. Dieses Dokument wird, sofern korrekt ausgefüllt, von uns als wirksame Kündigung akzeptiert. Unsere Mieter sind zur Nutzung dieser Muster-Kündigung nicht verpflichtet. Eine rechtliche Haftung wird ausgeschlossen.

Normalerweise nicht, es muss ein besonderer Grund oder Notfall vorliegen. Nach vorheriger Absprache können wir uns auf einen früheren Auszugstermin einigen, sofern Sie einen geeigneten Nachmieter verbindlich vermitteln und eine einmalige Aufwandsentschädigung von 95,00 € bezahlen.

Eine Aufwandsentschädigung wird deshalb fällig, weil wir nicht unseren regulären Abläufen und Planungen folgen können, sondern kurzfristig einen Mieterwechsel vorbereiten und durchführen müssen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Nachmieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und wir nicht verpflichtet sind, Ihnen diese Option anzubieten bzw. Ihren vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.

Natürlich können Sie auch Ihre Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist zahlen, doch bereits vorher die Wohnung an uns übergeben.

Wichtig: Die schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Frist ist in jedem Fall notwendig!

Sie möchten einer Person eine Vollmacht ausstellen, um stellvertretend für Sie einen Übergabetermin wahrzunehmen? Dann füllen Sie bitte dieses Dokument aus und lassen es uns zukommen.

Rechtlich ist es nicht möglich, eine Kündigung einfach wieder zurückzuziehen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie diesen Wunsch haben.

Wir haben Ihnen nach vorheriger Absprache ausdrücklich erlaubt, Ihre Kündigung zurückzuziehen? Dann füllen Sie bitte dieses Dokument aus und lassen es uns zukommen.

Hinweis: Wir sind weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, einen Widerruf Ihrer Kündigung zu akzeptieren!

Sie möchten mit einer Person das Zimmer wechseln, die ebenfalls unser Mieter ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, die Zimmer (auch innerhalb einer Wohngemeinschaft) ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters untereinander zu wechseln.

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand sein Zimmer untervermieten möchte. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass eine Untervermietung immer zeitweise sein muss und dass Sie als Vertragspartner durchgehend verantwortlich sind für die Mietzahlung und den Zustand ihres Zimmers beziehungsweise der Gemeinschaftsräume. Sie benötigen außerdem eine ausdrückliche Erlaubnis von uns als Vermieter. Nicht jeder vorgeschlagene Untermieter erfüllt die nötigen Voraussetzungen. Bitte nehmen Sie vor einer Schlüsselübergabe an Dritte Kontakt mit uns auf!

Häufige Fragen ehemaliger Mieter

Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihre vollständige Kaution ein paar Monate nach Ihrem Auszug zurück. Der Grund für die zeitliche Verzögerung ist, dass wir erst auf einige Abrechnungen warten müssen, bis die Verbräuche für z.B. Strom, Wasser und Gas eindeutig sind.

Sollten Schäden oder hohe Neben- bzw. Betriebskostennachzahlungen festgestellt werden, wird Ihre Kaution – nach Rücksprache mit Ihnen – der Schadens- bzw. Nachzahlungssumme entsprechend teilweise oder ganz einbehalten.

Der genaue Zeitpunkt der Kautionsrückzahlung hängt also von Ihrem Einzelfall ab.

Wenn Sie noch Post an Ihre ehemalige Adresse erwarten, sollten Sie am besten einen Nachsendeauftrag beantragen. Am Tag Ihres Auszug oder zeitnah danach werden wir Ihre Namensschilder von Briefkasten und Klingel entfernen.

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Als Mieter erhalten Sie regelmäßig – in der Regel jährlich – eine Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten. Diese enthalten Kostenpositionen wie zum Beispiel Strom, Gas, Wasser, Steuern und Versicherungsgebühren. Dafür zahlen Sie jeden Monat einen Abschlag, der in Ihrer Miete enthalten ist. Sollten Ihre Verbräuche höher sein als Sie über das Jahr hinweg gezahlt haben, dann müssen Sie die Differenz nachzahlen. Sind Ihre Verbräuche niedriger, dann erhalten Sie eine Erstattung.

Während sich Ihre Grundmiete und Möbelmiete nicht verändern, sind in Ihrer Gesamtmiete auch variable Kosten enthalten. Diese können Sie und alle anderen Bewohner Ihrer Wohnung sowie des gesamten Hauses durch ihr Verhalten aktiv beeinflussen. Zu den variablen Kosten zählen die Nebenkosten. Hierunter fallen üblicherweise die Kosten für Strom und Gas. Diese beziehen wir in preisgünstigen Tarifen von den Stadtwerken Hamm. Strom verwenden Sie für das Licht und elektronische Geräte. In manchen Wohnungen wird damit auch das Wasser für z.B. die Dusche erhitzt.

Während sich Ihre Grundmiete und Möbelmiete nicht verändern, sind in Ihrer Gesamtmiete auch variable Kosten enthalten. Diese können Sie und alle anderen Bewohner Ihrer Wohnung sowie des gesamten Hauses durch ihr Verhalten aktiv beeinflussen. Zu den variablen Kosten zählen die Betriebskosten.

Diese setzen sich aus laufenden und verbrauchsabhängigen Positionen zusammen.

Verbrauchspositionen sind hier der Wasser und Abwasserverbrauch (z.B. für das Abwasser der Toilette) und der Allgemeinstrom (z.B. Licht im Flur und Keller).

Auch sind laufende Kosten für das Haus in den Betriebskosten enthalten. Das sind z.B. Gebühren an die Stadt für den Grundboden, Gebühren für den Weg und der Straße vor dem Haus, Gebühren für die Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hauswart und die Versicherungen für das Gebäude. 

Ja, Sie können die Höhe Ihrer Nebenkosten und Betriebskosten aktiv durch Ihr Verhalten mit beeinflussen. Wenn Sie sich energiesparend verhalten, werden Sie auch keine Nachzahlung fürchten müssen und Ihre Miete erhöht sich nicht. Als Mieter in einer Wohngemeinschaft sind Sie immer auch auf Ihre Mitbewohner angewiesen und sollten Ihr Verhalten zur Senkung der Kosten gemeinsam abstimmen.

Zum Beispiel können Sie darauf achten, dass keiner jeden Tag übermäßig lange heiß duscht, weil dies den Warmwasserverbrauch erheblich vergrößert. Auch übermäßiges Heizen ist einer der Hauptverursacher von hohen Nachzahlungen und steigenden Nebenkosten. Passen Sie außerdem auf, dass niemand im Winter die Fenster für länger als 5 Minuten öffnet, weil ansonsten die Heizung gegen die hereinströmende kalte Luft anheizen muss.

Es müssen verschiedene Verbräuche und Kosten durch mehrere Stellen berechnet werden. Diese bekommen wir übermittelt, führen diese zusammen und berechnen auf dieser Grundlage, ob Sie eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten. Dieser Prozess ist sehr aufwendig und findet in der Regel jährlich statt. Sollten Sie zeitlich ungünstig ausziehen, so kann es der Fall sein, dass Sie bis zu 12 Monate auf Ihre Kautionsrückzahlung warten müssen.

Noch Fragen?

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