Ablauf des Mietverhältnisses

Erfahren Sie in 6 einfachen Schritten, wie ein Mietverhältnis mit uns vom Anfang bis zum Ende verläuft.

Anfrage und Vertragsabschluss

  • Sie suchen sich eines unserer angebotenen WG-Zimmer aus
  • Sie vereinbaren einen Termin zur Besichtigung oder entscheiden sich für die Möglichkeit, das Zimmer direkt anzumieten
  • Sie übermitteln uns ganz bequem online eine Mieterselbstauskunft mit Ihren Daten
  • Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns den Mietvertrag und alle wichtigen Informationen per E-Mail
  • Sie senden uns den Mietvertrag unterschrieben per E-Mail zurück und überweisen die erste Rate (375 €) der Kaution (insgesamt 750 €), somit ist das Mietverhältnis erfolgreich vereinbart

Wohnungsübergabe

  • Kurz vor Vertragsbeginn kontaktieren wir Sie, um einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren
  • Bei der Wohnungsübergabe erhalten Sie die Wohnung sauber, aufgeräumt und funktionsfähig
  • Sie erhalten alle Schlüssel und der Zustand der Wohnung wird protokolliert
  • Sie erhalten eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung bei der Stadt Hamm
  • Sie erhalten wichtige Infoblätter rund um Ihr Mietverhältnis
  • Ihr Name wird an Briefkasten/Klingel angebracht
  • Sie zahlen ab Vertragsbeginn Ihre erste Miete
  • Bei der Wohnungsübergabe haben Sie die Möglichkeit zur Barzahlung der ersten Miete

Wohnen

  • Einen Monat nach Ihrem Einzug, in der Regel zeitlich zusammen mit der zweiten Mietzahlung, überweisen Sie die zweite Rate (375 €) der Kaution (insgesamt 750 €)
  • Sie gehen bis zu Ihrem Auszug pfleglich und ordnungsgemäß mit der Wohnung um
  • Für Ihr Zimmer sind Sie allein verantwortlich, für die Gemeinschaftsräume (Küche, Badezimmer, Flur) sind alle Bewohner zu gleichen Teilen verantwortlich
  • Sie überweisen Ihre Miete fortlaufend vollständig und fristgerecht innerhalb der ersten 3 Werktage eines Monats
  • Sie halten sich an die Hausordnung, den Reinigungsplan und sonstige Regeln rund um Ihr Mietverhältnis
  • Insbesondere nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und Nachbarn und trennen den Müll ordnungsgemäß

Kündigung

  • Sie beachten die dreimonatige Kündigungsfrist für Ihren Mietvertrag
  • Ihr Kündigungsschreiben (Musterformular) muss postalisch oder als PDF per E-Mail und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift drei Monate vor Ihrem geplanten Auszug an uns gesendet werden
  • Das Kündigungsschreiben muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist dazugezählt wird
  • Die Kündigung und das Vertragsende erfolgen grundsätzlich zum Monatsletzten, Ihr Auszug ist natürlich auch früher möglich und muss nicht zwangsläufig am Monatsletzten stattfinden
  • Sollte Ihr Kündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist die Kündigung rechtlich unwirksam
  • Nach Erhalt Ihres Schreibens bestätigen wir Ihre Kündigung per E-Mail
  • Ein früherer Auszug ohne Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist ist nur in Ausnahmefällen möglich und ist mit Auflagen und Gebühren verbunden

Wohnungsabnahme

  • Kurz vor Vertragsende kontaktieren wir Sie, um einen Termin zur Wohnungsabnahme zu vereinbaren
  • Bei der Wohnungsabnahme geben Sie uns die Wohnung sauber, aufgeräumt und funktionsfähig zurück
  • Sie händigen uns alle erhaltenen Schlüssel aus und der Zustand der Wohnung wird protokolliert
  • Ihr Name wird von Briefkasten/Klingel entfernt

Kautionsrückzahlung

  • Ihre Kaution wird Ihnen nach Ihrem Auszug in zwei gleichen Raten schnellstmöglich zurückgezahlt
  • Die erste Rate erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Vertragsende zurück. Sollten Schäden oder Verunreinigungen festgestellt werden, für die Sie rechtlich verantwortlich gemacht werden können, werden die dadurch entstandenen Kosten von der ersten Rate abgezogen
  • Die zweite Rate erhalten Sie ca. 1 bis 12 Monate nach Vertragsende zurück. Sollte für Ihr Mietverhältnis bei der Nebenkostenabrechnung ein Nachzahlungsbetrag festgestellt werden, wird dieser von der zweiten Rate abgezogen
  • Je nach Zeitpunkt Ihres Auszugs und dem derzeitigen Stand des jährlichen Abrechnungszyklus kann die Auszahlung der zweiten Rate dementsprechend kürzer (mind. 1 Monat) oder länger (max. 12 Monate) dauern. Wir können die Nebenkostenabrechnung für Ihr Mietverhältnis erst dann erstellen, wenn uns alle relevanten Abrechnungen für die Heiz-, Wasser-, Strom- und Betriebskosten vom Energieversorger und der Hausverwaltung vorliegen

Noch Fragen?